
Unser Aktionsplan vom Verein „Hanf in der Landwirtschaft und Textilökonomie“ für die Kreislaufwirtschaft – Hanf als nachhaltige Ressource anerkennen.
Der neue Aktionsplan der Europäischen Union (EU) für die Kreislaufwirtschaft hat das Ziel, Europa sauberer und wettbewerbsfähiger zu machen. Eine nachhaltige Ressource, die in diesem Zusammenhang oft übersehen wird, ist Hanf. Obwohl Hanf viele ökologische Vorteile bietet, wird er in der EU-Kommission noch nicht angemessen anerkannt. In diesem Aktionsplan sollten Strategien zur Förderung und Einbindung von Hanf als nachhaltige Ressource entwickelt werden.
Aktionsplan des Vereins zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft mit Hanftextil in Deutschland:
1. Forschung und Entwicklung:
Der Verein sollte in die Erforschung und Entwicklung von Hanftextilien investieren. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, um innovative Methoden zur Herstellung von Hanftextilien zu entwickeln. Ziel ist es, die Qualität und Vielfalt der Hanftextilien zu verbessern und gleichzeitig nachhaltige Produktionsverfahren zu etablieren.
2. Aufklärung und Sensibilisierung:
Der Verein sollte Kampagnen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die Vorteile von Hanftextilien durchführen. Dazu gehören Informationsveranstaltungen, Workshops und die Bereitstellung von Informationsmaterialien. Ziel ist es, das Bewusstsein für die nachhaltigen Eigenschaften von Hanftextilien zu erhöhen und Verbraucher dazu zu ermutigen, diese zu bevorzugen.
3. Zusammenarbeit mit Landwirten:
Der Verein sollte eng mit Landwirten zusammenarbeiten, um den Anbau von Hanfpflanzen in Deutschland zu fördern. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Schulungen, Unterstützung bei der Beschaffung von Saatgut und die Förderung von Anbaumethoden, die ökologisch nachhaltig sind. Ziel ist es, die Hanfproduktion in Deutschland zu steigern und gleichzeitig die Umweltauswirkungen zu minimieren.
4. Förderung von Kreislaufwirtschaft:
Der Verein sollte die Einrichtung von Recyclingmöglichkeiten für Hanftextil fördern. Dies beinhaltet die Unterstützung von Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von Recyclingverfahren für Hanftextilien. Ziel ist es, den Lebenszyklus von Hanftextilien zu verlängern und die Abfallproduktion zu reduzieren.
5. Zusammenarbeit mit der Textilindustrie:
Der Verein sollte Partnerschaften mit Unternehmen der Textilindustrie eingehen, um den Einsatz von Hanftextilien zu fördern. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Produkten, die Hanftextilien enthalten, sowie die Förderung von nachhaltigen Beschaffungspraktiken in der gesamten Lieferkette. Ziel ist es, den Marktanteil von Hanftextilien zu erhöhen und die Nachfrage nach nachhaltigen Textilien insgesamt zu steigern.
6. Politische Lobbyarbeit: Der Verein sollte sich aktiv in politische Diskussionen und Entscheidungsprozesse einbringen, um die Rahmenbedingungen für eine Kreislaufwirtschaft mit Hanftextilien in Deutschland zu verbessern. Dies beinhaltet die Kommunikation von politischen Empfehlungen und die Zusammenarbeit mit Regierungsbehörden, um nachhaltige Politikmaßnahmen zu fördern.
Dieser Aktionsplan bietet einen Überblick über die wichtigsten Schritte, die der Verein Hanf zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft mit Hanftextil in Deutschland unternimmt.

1. Sensibilisierung der EU-Kommission:
Es ist wichtig, dass die EU-Kommission sich der ökologischen Vorteile von Hanf bewusst wird. Durch gezielte Aufklärungskampagnen und Informationen können die Potenziale von Hanf in der Kreislaufwirtschaft verdeutlicht werden. Dies könnte durch die Bereitstellung von Forschungsergebnissen, Fallstudien und Best-Practice-Beispielen aus anderen Ländern erfolgen.
2. Förderung von Forschung und Entwicklung:
Die EU-Kommission sollte finanzielle Anreize für die Forschung und Entwicklung neuer Technologien und Verfahren zur Hanfverarbeitung schaffen. Dies würde dazu beitragen, die Einsatzmöglichkeiten von Hanf weiter zu verbessern und innovative Lösungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.
3. Rechtliche und regulatorische Unterstützung:
Es ist wichtig, dass die EU-Gesetzgebung die Verwendung von Hanf als nachhaltige Ressource unterstützt. Die EU-Kommission sollte bestehende Vorschriften überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um Hindernisse für die Hanfverarbeitung zu beseitigen. Beispielsweise könnten Zertifizierungsstandards für nachhaltige Hanfprodukte entwickelt oder bestehende Handelsbeschränkungen gelockert werden.
4. Förderung von Partnerschaften und Kooperationen:
Die EU-Kommission sollte Partnerschaften und Kooperationen zwischen Industrie, Landwirtschaft und Forschungseinrichtungen fördern, um das Potenzial von Hanf in der Kreislaufwirtschaft vollständig ausschöpfen zu können. Durch den Austausch von Erfahrungen und das gemeinsame Arbeiten an Projekten können innovative Lösungen entwickelt und die Markteinführung von Hanfprodukten gefördert werden.
5. Bildung und Bewusstseinsbildung:
Die EU-Kommission sollte Bildungsprogramme und Informationskampagnen initiieren, um das Bewusstsein für die Vorteile einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit Hanf als Ressource zu schärfen. Diese Programmen sollten sich an verschiedene Zielgruppen richten, darunter Politiker, Unternehmer, Landwirte und Verbraucher.
Die EU-Kommission hat die Möglichkeit, Hanf als nachhaltige Ressource anzuerkennen und in den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zu integrieren. Durch Sensibilisierung, Förderung von Forschung und Entwicklung, rechtliche Unterstützung, Partnerschaften und Kooperationen sowie Bildungsprogramme kann das volle Potenzial von Hanf in der Kreislaufwirtschaft erschlossen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde nicht nur zur Schaffung eines sauberen und wettbewerbsfähigen Europas beitragen, sondern auch die Nutzung einer vielseitigen und nachhaltigen Ressource fördern.
Kreislaufwirtschaft für Textilien: Verantwortung übernehmen für Verringerung, Wiederverwendung und Recycling von Textilabfällen und Märkte für gebrauchte Textilien ankurbeln
Mit der Textilstrategie nimmt die EU-Kommission die Transformation im Bekleidungssektor in den Fokus. Mit den neuen, umfassenden und strengeren Vorgaben soll die nicht-nachhaltige „Fast Fashion“ eingeschränkt und die Kreislauffähigkeit der Produkte gesteigert werden; etwa durch das Zusammenspiel mit der auf Textilprodukte ausgeweiteten Ökodesign-Verordnung. Aktuell befinden sich jährlich mehr als 20 Milliarden Kleidungsstücke in der EU im Umlauf. Demnach bestehen aus Sicht von BMUV und BMWK große Potentiale, um eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Denn schon ab 2025 gilt im Binnenmarkt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alt-Textilien und die gesammelte Menge an alter Kleidung wird ansteigen. Allerdings fehlt bislang in der EU eine Infrastruktur für ein „Faser-zu-Faser“-Recycling im industriellen Maßstab. Um die hochwertige Erfassung und Verwertung von Alttextilien zukünftig sicherzustellen, untersucht das BMUV in einem Forschungsvorhaben, wie eine erweiterte Herstellerverantwortung implementiert werden kann.
Ziele
Die Strategie zielt darauf ab, einen grüneren, wettbewerbsfähigeren Sektor zu schaffen, der widerstandsfähiger gegen globale Schocks ist. Die Vision der Kommission für Textilien bis 2030 lautet:
- Alle Textilprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sind langlebig, reparierbar und recycelbar, bestehen zu einem großen Teil aus recycelten Fasern, sind frei von gefährlichen Stoffen und werden unter Berücksichtigung der sozialen Rechte und der Umwelt hergestellt.
- „Fast Fashion ist out of fashion“ und Verbraucher profitieren länger von hochwertigen, erschwinglichen Textilien
- Profitable Wiederverwendungs- und Reparaturdienstleistungen sind weit verbreitet
- Der Textilsektor ist wettbewerbsfähig, widerstandsfähig und innovativ, wobei die Hersteller die Verantwortung für ihre Produkte entlang der Wertschöpfungskette übernehmen und über ausreichende Kapazitäten für das Recycling und minimale Verbrennung und Deponierung verfügen
Aktionen
Die Strategie enthält ein zukunftsorientiertes Maßnahmenpaket. Die Kommission wird
- Designanforderungen für Textilien festlegen, damit sie länger halten, leichter zu reparieren und zu recyceln sind, sowie Anforderungen an einen Mindestanteil an recyceltem Material
- Einführung klarerer Informationen und eines digitalen Produktpasses
- Überproduktion und Überkonsum umkehren und die Vernichtung nicht verkaufter oder zurückgegebener Textilien verhindern
- Bekämpfung der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik aus synthetischen Textilien
- Bekämpfung von Greenwashing, um Verbraucher zu stärken und das Bewusstsein für nachhaltige Mode zu schärfen
- Einführung verbindlicher und harmonisierter Vorschriften für die Herstellerverantwortung von Textilien in allen Mitgliedstaaten und Schaffung von Anreizen für die Hersteller, nachhaltigere Produkte zu entwickeln
- Beschränkung des Exports von Textilabfällen und Förderung nachhaltiger Textilien weltweit
- Anreize für zirkuläre Geschäftsmodelle schaffen, einschließlich Wiederverwendungs- und Reparatursektoren
- Ermutigung der Unternehmen und der Mitgliedstaaten, die Ziele der Strategie zu unterstützen
Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission zur gezielten Änderung der Abfallrahmenrichtlinie wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.
Hintergrund
In der EU werden jährlich 12,6 Mio. Tonnen Textilabfälle erzeugt. Allein auf Kleidung und Schuhe entfallen 5,2 Mio. Tonnen Abfälle, was 12 kg pro Person und Jahr entspricht. Derzeit werden nur 22 % der Post-Consumer-Textilabfälle zur Wiederverwendung oder zum Recycling getrennt gesammelt, während die übrigen Abfälle oftmals verbrannt oder auf Deponien abgelagert werden.
Die Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die Abfallbewirtschaftung in der EU. Sie umfasst Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung, unter anderem für die Begriffe Abfall, Recycling und Verwertung, die Abfallhierarchie sowie grundlegende Konzepte.
Die derzeitige Initiative steht im Einklang mit der in der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien gegebenen Zusage der Kommission, Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zu treffen und wirtschaftliche Anreize zu schaffen, damit Textilerzeugnisse nachhaltiger und kreislauffähiger gestaltet werden.